An dieser Stelle finden Sie aktuelle Informationen aus dem Bereich Schäden an Gebäuden
SchadenDienst24 trocknet auch um die Ecke – Neues Infrarot-Trocknungssystem
SchadenDienst24 trocknet auch um die Ecke Neues Infrarot-Trocknungssystem Bauteiltrocknung nach Wasserschäden kann auch lautlos erfolgen, sofern es sich um begrenzte Flächen mit erhöhter Feuchte in Bauteilen handelt. Möglich machen dies anstatt der schweren Trocknungsplatten nun neue, leichte und flexible Infrarot-Trocknungsmatten,
Zertifizierung in der Coronazeit – Clever gemacht zur Qualitätssicherung
Zertifizierung in der Coronazeit Clever gemacht zur Qualitätssicherung Alle Fachbetriebe im SchadenDienst24 haben ihre Abteilung nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Dieser Grundsatz bedingt jährliche Audits. Diese erfolgen zyklisch auch als Fremdüberwachung, indem ein Auditor das Unternehmen besucht, um vor
Wichtig im Winter: Funktionierende Heizungsanlagen – Neues MAG-Wartungssystem
Wichtig im Winter: Funktionierende Heizungsanlagen Neues MAG-Wartungssystem Gut, dass Ihre Heizung in der kalten Jahreszeit ihren Dienst zuverlässig leistet – dank Wartung. Dafür stehen wir mit unserem guten Ruf ein. Wichtig bei der Wartung ist auch die Gasvorlage in den
Auch weiterhin sehr preiswert. Die neue Preisliste 2022 zur Schadenerstversorgung
Auch weiterhin sehr preiswert. Die neue Preisliste 2022 zur Schadenerstversorgung Personal im Bauhandwerk ist Mangelware, das gilt insbesondere in der Haustechnik. Im Schadenfall sieht das anders aus, denn der Notfall geht eindeutig vor. Wir freuen uns daher, dass wir im
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Graffiti leicht entfernt – Ein Service für Kunden des SD24 Graffiti kann künstlerisch wertvoll sein, aber meist ist das Talent des Sprayers wenig ausgeprägt. Gut wenn ein Hauseigentümer dann von einem guten Versicherungsmakler gegen diese ungewollten Kunstwerke versichert ist. Es
Versicherer müssen Schäden aus undichten Fugen an Duschen nicht mehr zahlen
Versicherer müssen Schäden aus undichten Fugen an Duschen nicht mehr zahlen Ungünstig für alle Gebäudebesitzer, aber nun ist es klar: Der Bundesgerichtshof hat am 20.10.2021 entschieden, dass Schäden aus Undichtigkeit von Fugen nicht mehr vom Sachversicherer getragen werden müssen. Eigentlich